Anhörungsverfahren Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Als Träger öffentlicher Belange (TÖB) werden Behörden und Stellen bezeichnet, deren Anhörung und Einbeziehung bei bestimmten Vorhaben des öffentlichen Bau-, Planungs- und Fachplanungsrechts gesetzlich vorgeschrieben ist. Versorgungsunternehmen der Energie- und Wasserversorgung wie die badenovaNETZE GmbH zählen u.a. nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 lit. e BauGB zu den Trägern öffentlicher Belange.
Die einschlägigen Rechtsnormen beinhalten einen Rechtsanspruch der Verfahrensträger und Anhörungsbehörden auf fristgerechte Abgabe der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, weil ohne sie die von diesen repräsentierten öffentlichen Belange nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt und hierdurch Gemeinwohlinteressen beeinträchtigt werden könnten.
Die Verfahrensträger und Anhörungsbehörden sollen ihre Planung den Trägern öffentlicher Belange in geeigneter Weise zur Kenntnis bringen, so dass diese in die Lage versetzt werden, zu erkennen, ob und inwieweit ihre Belange von der Planung berührt werden.
Abgabe der Verfahrensunterlagen:
Elektronische Übermittlung
Der Gesetzgeber hat in den einschlägigen Rechtsnormen geregelt, dass die Anhörungsverfahren auch auf elektronischem Wege übermittelt werden können.
Das Anschreiben und die Verfahrensunterlagen sollen ausschließlich an das E-Mail-Postfach toeb@badenovanetze.de versendet werden.
Übermittlung per Post
Anhörungsverfahren in Papierform sollen an folgende Adresse gesendet werden:
badenovaNETZE GmbH
Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Tullastraße 61
79108 Freiburg i. Br.