Naturschutz

Hummel sitzt auf einer Blume beim Wasserwerk in Freiburg Ebnet
Hummel auf einer Wiese beim Wasserwerk Ebnet

Naturschutz kann auf verschiedene Weise zum Schutz der Ressource Wasser beitragen.

Zum einen sind die Selbstreinigungskraft und Wasserrückhaltung der Böden von essentieller Bedeutung für die Gewinnung unseres Trinkwassers. Zum anderen tragen die Förderung und der Erhalt von Biodiversität auf den Flächen der Wasserschutzgebiete zum Boden- und Wasserschutz bei. Auf Ackerflächen können beispielsweise blühende Zwischenfrüchte, Untersaaten oder Ackerrandstreifen die Biodiversität erhöhen, indem sie Insekten Nahrung bieten und damit auch Vögel anlocken.


Wasser- und Naturschutz beim Wasserwerk Ebnet

Unser Wasserwerk in Freiburg Ebnet befindet sich im FFH-Gebiet „Kandelwald, Roßkopf und Zartener Becken“, das Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist. FFH-Gebiete sind speziell ausgewiesene Natur- und Landschaftsschutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie beurteilt wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensräumen (Habitaten) dienen.

Die rund um das Wasserwerk vorkommenden artenreichen Flachlandmähwiesen stehen unter Schutz und dürfen nur extensiv bewirtschaftet werden. In einem praxisorientierten Bewirtschaftungsversuch des Umweltschutzamtes der Stadt Freiburg haben wir im Dialog mit den landwirtschaftlichen Bewirtschaftern und der Landwirtschaftsverwaltung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald nach Lösungen gesucht, um sowohl die Ziele des Wasser- und Naturschutzes als auch eine kostendeckende landwirtschaftliche Nutzung in diesem Gebiet zu erreichen.

Natura 2000

Natura 2000 ist eine europäische Naturschutzkonzeption auf Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) aus dem Jahr 1992. Die EG-Vogelschutzrichtlinie sichert die Erhaltung aller wildlebenden Vogelarten der Mitgliedstaaten. Die FFH-Richtlinie schreibt ergänzend den Schutz von europaweit gefährdeten, natürlichen und naturnahen Lebensräumen sowie von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten vor.

Die Staaten der Europäischen Union haben sich damit die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt und den Aufbau eines zusammenhängenden Netzes europäischer Schutzgebiete beschlossen. Nach Vorgaben der beiden Richtlinien muss jeder Mitgliedstaat daher Gebiete benennen, die für die langfristige Erhaltung von wildlebenden Vogelarten bzw. von europaweit gefährdeten Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten wichtig sind. In Deutschland sind dafür die Bundesländer zuständig.

Mehr zu Natura 2000

Vielfalt durch Wiesendrusch

Flachlandmähwiese beim Wasserwerk in Freiburg Ebnet
Flachlandmähwiese beim Wasserwerk Ebnet

Darüber hinaus haben wir uns zur Aufgabe gemacht, in Zusammenarbeit mit Naturschutz-Experten mäßig artenarme Fettwiesen mittels Wiesendrusch zu artenreichen Flachlandmähwiesen zu entwickeln. Damit soll dem schleichenden Verlust der Mähwiesen in Baden-Württemberg entgegengewirkt und die artenreichen Lebensräume erhalten bzw. wiederhergestellt werden.

Mit Mähdreschern werden von Juni bis Oktober Samen natürlicher, artenreicher Wiesen unterschiedlicher Ausprägung gedroschen. Das Druschgut wird getrocknet und gelagert und anschließend auf die artenärmeren Wiesen in der gleichen Region ausgebracht.

Naturfilm: Artenvielfalt im FFH-Schutzgebiet "Kandelwald, Roßkopf und Zartener Becken"

Wie vielfältig die Natur rund um Freiburg ist, zeigen die Naturfilmer Robert Brinkmann und Paul Köhler in einem 13-minütigen Dokumentarfilm, den das Regierungspräsidium Freiburg in Auftrag gegeben hat. Sie nehmen die Zuschauer mit auf einen Flug über den Kandelgipfel, den Roßkopf und das Zartener Becken und tauchen mit der Kamera in die versteckten Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten im FFH-Schutzgebiet "Kandelwald, Roßkopf und Zartener Becken" ein.


Ökokonto-Maßnahmen

Zur Kompensation der Eingriffe in die Natur, die z. B. durch Bauvorhaben entstehen, können bereits vorzeitig Maßnahmen ergriffen werden. Diese werden dem sogenannten Ökokonto gutgeschrieben und können auch zu einem späteren Zeitpunkt als Ausgleich eingesetzt werden. Ein Beispiel für eine solche Ökokonto-Maßnahme ist die Aufwertung einer Fettwiese zu einer Flachlandmähwiese bei unserem Wasserwerk in Freiburg Ebnet.

Bei geplanten Bauvorhaben in geschützten Gebieten gilt es außerdem einiges zu beachten. Fallen zur Wasserversorgung notwendige Baumaßnahmen an, werden vorab naturschutzfachliche Gutachten erstellt und entsprechende Kompensationsmaßnahmen durchgeführt. Für die Gutachten wird ein Landschaftsplanungsbüro beauftragt, das beispielsweise eine Artenschutzrechtliche Prüfung erstellt oder eine Untersuchung der Verträglichkeit mit dem FFH-Gebiet durchführt.

Was ist das Ökokonto?

Unter Ökokonto-Maßnahmen sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verstehen, die zur Aufwertung einer Fläche führen und zu einem späteren Zeitpunkt zur Kompensation von Eingriffen in die Natur verwendet werden können (z.B. bei Bauvorhaben). Im Ökokonto werden diese Maßnahmen dokumentiert und verwaltet.

Die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) trifft landeseinheitliche Regelungen für die Anerkennung und Bewertung der Maßnahmen. Die Bewertung erfolgt in Form von Ökopunkten, die später mit Vorhaben, die in die Natur eingreifen, verrechnet werden können. Das Ökokonto fördert so z.B. Maßnahmen zur Verbesserung von Bodenfunktionen und der Grundwassergüte oder zum Schutz seltener Arten.

Es dient aber nicht nur der vorzeitigen Aufwertung des Naturhaushalts, sondern bietet einen weiteren Vorteil: Vorhabenträger können, wenn sie nicht selbst über geeignete Flächen für Kompensationsmaßnahmen verfügen, auf Ökokonto-Maßnahmen von Dritten zurückgreifen und so Ökopunkte erwerben. Dadurch werden dann an anderer Stelle bereits umgesetzte Naturschutzmaßnahmen finanziert.

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